Beste Zinsen - Exklusiv für alle

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    Über 572 Angebote, 123 Partnerbanken aus 26 Ländern

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    Gebührenfreie Kontoführung und einfaches Online-Banking

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1.000.000+
zufriedene Kunden

WeltSparen sucht für Sie die besten Angebote in ganz Europa

Als führendes Zinsportal für Geldanlagen in Europa ermöglicht WeltSparen Ihnen einen sicheren und unkomplizierten Zugang zu den attraktivsten Sparanlagen aus ganz Europa, die Ihnen deutlich höhere Zinsen bieten als Ihre Hausbank.

WeltSparen garantiert Ihnen dabei einen reibungslosen Abschluss und eine zentrale Verwaltung Ihrer Anlagen bei all unseren Partnerbanken. Einmal registrieren genügt – anschließend können Sie auf Ihr kostenloses WeltSpar-Konto Geld überweisen und in unserem Onlinebanking bequem von zuhause beliebig viele Anlagen abschließen und verwalten – WeltSparen bleibt dabei ihr einziger Ansprechpartner!

Einige der WeltSparen-Angebote erreichten bereits mehrfach Top-Platzierungen in den Listen „Die besten Festgeldangebote“ und „Die besten Tagesgeldangebote“ im Heft Finanztest von Stiftung Warentest.

Mittlerweile konnten wir mehr als 1.000.000 Kunden aus ganz Deutschland von unserem Angebot überzeugen. Das Feedback unserer Kunden spricht für sich: Mit 95 % positiven Bewertungen von 7016 Erfahrungsberichten auf dem unabhängigen Bewertungsportal Trustpilot trägt WeltSparen die Bestnote „Hervorragend“ – Vertrauen Sie auf die positiven Erfahrungen unserer Kunden und überzeugen auch Sie sich!

In ganz Europa Tages- & Festgelder abschließen bei gesetzlicher Absicherung

Mit WeltSparen können Sie Festgelder bei Banken in ganz Europa abschließen. Dabei gilt: Alle Angebote auf WeltSparen über die gesetzliche Einlagensicherung sind bis zum Gegenwert von 100.000 EUR je Bank und je Kunde abgesichert, und zwar durch den jeweiligen nationalen Einlagensicherungsfonds.
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Das sagen unsere Kunden

Gut Basierend auf 7.016 Bewertungen

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Die erhobenen Daten nutzt WeltSparen ausschließlich dazu, um Ihr WeltSpar-Konto zu aktivieren und Ihnen anschließend unsere Dienstleistungen anzubieten. Datenschutz ist für WeltSparen dabei ein sehr wichtiges Thema. Persönliche Angaben wie beispielsweise Name, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse werden im Anmeldeprozess verschlüsselt übertragen.

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Aktives Nichtfinanzinstitut (Non-financial Entity: NFE): Die Firma ist aktiv und produziert Produkte oder bietet Services an. Ein aktives NFE erzielt >50% der Bruttoeinkünfte über realwirtschaftliche Einkünfte.

Passives NFE: Ein passives NFE ist eine Gesellschaft, die keine oder nur geringe aktiven Einkünfte aus einem Geschäftsbetrieb erzielt, sondern hauptsächlich passive Einkünfte verbucht. Ein passives NFE erzielt >50% der Bruttoeinkünfte und/oder Vermögenswerte durch passive Einkünfte, beispielsweise Dividenden, Zinsen, Lizenzen oder Mieten.

 

Welche Unternehmen sind i. d. R. ein aktives NFE?

  • Alle operativ tätigen, produzierenden Unternehmen
  • Holding: Alle wesentlichen Tätigkeiten des Unternehmens bestehen im (vollständigen oder teilweisen) Besitzen und Verwalten der Beteiligungen an einer oder mehreren Tochtergesellschaften, die eine andere Geschäftstätigkeit als die eines Finanzinstituts ausüben, sowie in der Finanzierung und Erbringung von Dienstleistungen für diese Tochtergesellschaften. Ausgeschlossen für diesen Status sind Unternehmen, die als Anlagefonds tätig sind (oder sich als solche bezeichnen); dies beinhaltet beispielsweise auch eine Beteiligungskapitalfonds, einen Wagniskapitalfonds, einen sogenannten „Leveraged-Buyout-Fonds“ oder ein Anlageinstrument, dessen Zweck darin besteht, Gesellschaften zu erwerben oder zu finanzieren und anschließend Anteile an diesen Gesellschaften als Anlagevermögen zu halten.
  • Treasury-Center: Die Tätigkeit des Unternehmens besteht vorwiegend in der Finanzierung und der Absicherung von Transaktionen (Hedging) mit oder für verbundene(n) Unternehmen, die keine Finanzinstitute sind, und die Firma erbringt keine Finanzierungs- oder Absicherungsleistungen für unverbundene Unternehmen. Die Konzerngruppe dieser verbundenen Unternehmen muss dabei vorwiegend eine andere Geschäftstätigkeit als die eines Finanzinstituts ausüben.
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Ja, der hinterlegte Verfügungsberechtigte kann problemlos per Anfrage an unseren Kundenservice geändert werden. Dafür wird von unserem Kundenservice ein notariell oder durch ein amtliches Register beglaubigtes Dokument (beispielsweise Handelsregisterauszug) benötigt, aus dem hervorgeht, dass die zu hinterlegende Person als einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführung auftreten darf. Dies ist auch bei plötzlichem Ausfall des Verfügungsberechtigten möglich und kann jederzeit wieder geändert werden.

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Derzeit ist es leider nicht möglich, bei WeltSparen für Geschäftskunden mehrere Verfügungsberechtigte zu hinterlegen. Jedoch gibt es die Möglichkeit, per Anfrage bei unserem Kundenservice eine Auskunftsberechtigung für einzelne Personen zu hinterlegen. Diese erlaubt dem Kundenservice, nach identifizierung der auskunftsberechtigten Person am Telefon detaillierte Auskünfte zu dem WeltSpar-Konto zu erteilen. Die generelle Verwaltung des Kontos, wie Einzahlungen, Auszahlungen und Abschluss von Anlagen, wird über das Onlinebanking durchgeführt, auf das Sie mit Ihrer Kontonummer und festgelegtem PIN zugreifen können.

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Bei WeltSparen können Sie attraktive Fest- und Tagesgelder von europäischen Partnern abschließen sowie in Portfolios aus ETFs (Exchange Traded Funds) und Indexfonds investieren.

Und so funktioniert’s:

  1. Eröffnen Sie auf www.weltsparen.de ein WeltSpar-Konto bei der Frankfurter Raisin Bank als Verrechnungskonto für Ihre Anlagen bei den europäischen Banken. Dafür brauchen Sie sich nur einmalig registrieren und eine PIN für Ihren Onlinebanking-Zugang festlegen. Anschließend führen Sie eines der bekannten Identifizierungs-Verfahren durch (PostIdent oder VideoIdent). Nachdem wir Ihre Identifizierung erhalten haben, wird die Raisin Bank Ihr Verrechnungskonto eröffnen. Mit Ihrer Kontonummer oder E-Mail-Adresse und Ihrer PIN können Sie sich dann jederzeit in Ihr Onlinebanking einloggen. Ihre Kontonummer erhalten Sie per E-Mail, nachdem Ihr WeltSpar-Konto von uns aktiviert wurde. Dann können Sie Geld auf Ihr WeltSpar-Konto überweisen.
  2. Wählen Sie im Rahmen der Registrierung oder jederzeit später Angebote unserer Partnerbanken aus und reichen Sie die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen ein. Die Eröffnung bei der Partnerbank und die Überweisung erfolgen automatisch von Ihrem WeltSpar-Konto bei der Raisin Bank. Ihnen entstehen dafür keine Kosten. Sie erhalten alle Unterlagen (wie Vertragsunterlagen und Kontoauszüge) der Partnerbank in Ihre elektronische Postbox im Onlinebanking.
  3. Falls Sie eine Anlage nicht verlängern, überweist die Partnerbank Ihnen das Geld am Ende der Laufzeit mit Zinsen (abzüglich etwaiger einbehaltener Steuern) zurück auf Ihr WeltSpar-Konto bei der Raisin Bank. Von dort können Sie eine neue Anlage auswählen oder die Auszahlung auf Ihr bei uns hinterlegtes Referenzkonto veranlassen.

Insgesamt ist der Prozess von der Registrierung auf weltsparen.de bis zur bestätigten Kontoeröffnung durch die Partnerbank in der Regel innerhalb von wenigen Tagen bis maximal zwei Wochen abgeschlossen.

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Nein. Der Vorteil von WeltSparen ist: mit nur einer Anmeldung profitieren Sie von allen Angeboten auf weltsparen.de. Sie brauchen nur einmal – nämlich zu Beginn – eine Identifizierung (PostIdent oder VideoIdent) durchlaufen und die Raisin Bank eröffnet daraufhin Ihr WeltSpar-Konto, das als Verrechnungskonto für alle Anlageprodukte unserer Partnerbanken dient. Nur für unsere deutschen Partnerbanken gilt eine Besonderheit: Hier darf aufgrund von Bestimmungen der deutschen Bankenregulierungsbehörde BaFin für eine Kontoeröffnung die Identifizierung nicht länger als 18 Monate zurückliegen.

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Wirtschaftlich Berechtigter einer juristischen Person ist nach dem Geldwäschegesetz jede natürliche Person, die mehr als 25% der Kapitalanteile hält, mehr als 25% der Stimmanteile kontrolliert oder auf andere Weise Kontrolle ausübt. Sofern ein Unternehmen keinen wirtschaftlich Berechtigten besitzt, müssen gemäß den geltenden Gesetzen anstelle dieser die gesetzlichen Vertreter als wirtschaftliche Berechtigte erfasst werden.

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Wir eröffnen ein WeltSpar-Konto ausschließlich für die Rechtsformen GmbH und UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz und Steuersitz in Deutschland sowie mit einem Referenzkonto (Girokonto) bei einer in der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Bank. Außerdem sind derzeit nur einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer als Verfügungsberechtigte zugelassen.  Wir bedauern, dass wir aufgrund internationaler steuerrechtlicher Regulierung nach den FATCA Bestimmungen und dem FKAustG derzeit nur operativ tätige, d.h. aktive Unternehmen, die kein Finanzinstitut sind (aktives Nicht-Finanzinstitut), akzeptieren.

Um unser Angebot nutzen zu können, benötigen Sie zudem eine gültige E-Mail-Adresse, den Zugang zu einem Computer und zum Internet, ein SMS-fähiges Mobiltelefon sowie einen Acrobat Reader (https://www.adobe.com/de/).

Darüber hinaus ist erforderlich, dass Sie die Geschäftsbedingungen, die Sonderbedingungen, das Preis- und Leistungsverzeichnis, die Datenschutzerklärungen und Datenweitergabe von WeltSparen akzeptieren.

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WeltSparen akzeptiert derzeit nur einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer als Verfügungsberechtigte. Demnach meldet ein Geschäftsführer einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) das Unternehmen an, erhält Zugang zum Onlinebanking und wählt dort Angebote unserer Partnerbanken aus.

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Nach Abschluss der Registrierung sind Sie Kundin beziehungsweise Kunde von WeltSparen und erhalten zusätzlich eine E-Mail zur Bestätigung an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält sowohl einen PostIdent-Coupon als auch einen Link zur Durchführung von VideoIdent. Sobald Sie eines der Identifizierungs-Verfahren (PostIdent oder VideoIdent) durchgeführt haben, erhalten Sie die Kontonummer zu Ihrem Verrechnungskonto (WeltSpar-Konto) per E-Mail zugeschickt. Loggen Sie sich anschließend einfach mit Kontonummer und Ihrer selbst vergebenen PIN auf www.weltsparen.de unter „Mein Konto“ ein, wählen Sie das gewünschte Anlageprodukt bei WeltSparen aus und überweisen Sie den Anlagebetrag auf Ihr WeltSpar-Konto. Der Vorteil: Sie brauchen sich bei WeltSparen nur einmal registrieren, um Zugriff auf sämtliche Angebote unserer europäischen Partnerbanken zu erhalten. Die Eröffnung und Führung des WeltSpar-Kontos inklusive Identifizierung (PostIdent oder VideoIdent), Auslandsüberweisungen, Saldenbestätigungen, Kontoauszüge und deutscher Kundenservice sind für Sie selbstverständlich kostenlos.

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Die Sicherheit Ihrer Daten hat beim Onlinebanking oberste Priorität, weshalb wir damit verantwortungsvoll und zweckgebunden umgehen und sie grundsätzlich nicht ohne Ihre Einwilligung an Dritte weitergeben. Außerdem setzen wir stets auf die aktuellsten Sicherheitsstandards: Eine Firewall verhindert den nicht autorisierten Zugriff von außen auf die Daten in unseren Systemen. Darüber hinaus sorgt ein mehrstufiges Verschlüsselungs- und Identifizierungssystem dafür, dass Unbefugte Ihre Daten weder erfragen noch abfangen oder lesbar machen können.

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Sie finden den Link zu „Mein Konto“ rechts oben auf unserer Webseite. Wenn Sie diesen anklicken, können Sie sich anschließend mit Ihrer Kontonummer und Ihrer PIN zum sicheren Onlinebanking anmelden.

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Sie können jederzeit die Einzelheiten zu Ihren Anlagen (z. B. Kontostand) in Ihrem gesicherten Onlinebanking unter „Meine Anlagen“ einsehen.

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Nach abgeschlossener Registrierung legen Sie Ihre PIN für das Onlinebanking fest. Mit Ihrer Kontonummer oder E-Mail-Adresse sowie dieser PIN können Sie sich einloggen und auf Ihr Onlinebanking zugreifen. Für die Aktivierung Ihres WeltSpar-Kontos (Verrechnungskonto) ist die Durchführung eines Identifizierungsverfahrens (Postident oder Video-Ident) notwendig – anschließend werden wir Ihr WeltSpar-Konto aktivieren und Ihnen die Kontonummer per E-Mail mitteilen, damit Sie dorthin Geld überweisen können. Sollten Sie sich nicht einloggen können bzw. keine E-Mail von uns bekommen haben, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.

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Nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Kundenservice auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Bitte überprüfen Sie zunächst, ob Sie Ihre Kontonummer und Ihre PIN richtig eingegeben haben. Achten Sie bitte insbesondere darauf, dass Sie nicht versehentlich die Feststelltaste aktiviert haben.

Wenn Sie Ihre Login-Daten vergessen haben, bitten wir Sie, sich an unseren Kundenservice zu wenden.

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Ihr Online-Zugang wird aus Sicherheitsgründen automatisch gesperrt, wenn Ihre PIN fünf Mal falsch eingegeben wurde. Sie können auch selbst Ihren Online-Zugang jederzeit im Onlinebanking nach Eingabe des Transaktionspassworts im Bereich „Verwaltung“ sperren oder sich an unseren Kundenservice wenden. Dadurch ist sichergestellt, dass kein Unbefugter Zugriff auf Ihr Konto hat.

Zum Entsperren oder bei Verlust der PIN setzen Sie sich bitte mit unserem Kundenservice in Verbindung, um eine neue PIN zu erhalten. Mit Ihrer neuen PIN können Sie sich dann einloggen.

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Sie können Ihre PIN jederzeit ändern, indem Sie sich im Onlinebanking anmelden und unter „Verwaltung“ auf „PIN ändern“ klicken. Die PIN muss zwischen 6 und 16 Zeichen lang sein und kann neben Buchstaben auch Ziffern beinhalten. Sie können die letzten 10 benutzten PINs aus Sicherheitsgründen nicht wiederverwenden.

Ändern Sie Ihre PIN regelmäßig. Vermeiden Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit als PIN Geburtsdatum, Telefonnummer, Postleitzahl oder ähnliche Daten mit erkennbar privatem Bezug.

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Wir eröffnen ein WeltSpar-Konto ausschließlich als Einzelkonto für natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, im eigenen Namen handeln, eine deutsche Meldeadresse sowie ein Referenzkonto (Girokonto) bei einer in der Europäischen Union beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Bank haben. Wir bedauern, dass wir Bürgerinnen und Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), sogenannte Permanent Residents und Besitzer einer Green-Card aufgrund sehr weitgehender Datenweitergabe-Vorschriften derzeit vom Zugang zum Angebot ausschließen müssen.

Um unser Angebot nutzen zu können, benötigen Sie zudem eine gültige E-Mail-Adresse, den Zugang zu einem Computer und zum Internet, ein SMS-fähiges Mobiltelefon sowie einen Acrobat Reader (https://www.adobe.com/de/).

Darüber hinaus ist erforderlich, dass Sie die Geschäftsbedingungen, die Sonderbedingungen, das Preis- und Leistungsverzeichnis, die Datenschutzerklärungen und Datenweitergabe sowie die Hinweise zum Fernabsatzgesetz der Vertragspartner von WeltSparen akzeptieren.

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Die Anforderungen unserer Partnerbanken sind von Land zu Land unterschiedlich: Abhängig von den regulatorischen Anforderungen im jeweiligen Land erfolgt der Abschluss entweder durch einen elektronischen Antrag in Ihrem Onlinebanking, oder Sie können die Kontoeröffnungsunterlagen direkt im Onlinebanking von WeltSparen hochladen, einige unserer Partnerbanken benötigen den Kontoeröffnungsantrag auch im Original, in diesem Fall schicken Sie uns den unterschriebenen Antrag bitte zu. Details über eventuell notwendige Dokumente finden Sie im jeweiligen Produktinformationsblatt.

Unsere Partnerbanken benötigen ebenfalls eine Ausweiskopie von Ihnen, diese haben Sie uns entweder im Rahmen des Identifizierungs-Verfahrens (PostIdent oder VideoIdent) bereits zur Verfügung gestellt, oder Sie laden Ihren Ausweis im Onlinebanking hoch, wenn Sie nach der Auswahl eines Angebotes dazu aufgefordert werden. In der Regel benötigt die Partnerbank für die Eröffnung Ihren Personalausweis. Sofern eine Partnerbank explizit Ihren Reisepass benötigt, finden Sie diese Informationen zusammen mit gegebenenfalls weiteren Unterlagenerfordernissen im jeweiligen Produktinformationsblatt.

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Sie erhalten von WeltSparen jeweils nach Abschluss eines Kalenderjahres im ersten Quartal steuerliche Informationen für alle Anlagen über WeltSparen (sofern steuerlich relevant) inklusive einer Saldenbestätigung für Ihr WeltSpar-Konto in Ihrer elektronischen Postbox im Onlinebanking.

Bei Fälligkeit eines Festgeldes beziehungsweise bei Tagesgeld zum Abschluss des Kalenderjahres erhalten Sie von der Partnerbank eine Kontoabrechnung im PDF-Format, aus der Sie alle notwendigen Informationen entnehmen können. Je nach Zinszahlungsmodalitäten kann es weitere Unterlagen wie zum Beispiel jährliche Zinsabrechnungen geben.

Für die Portfolios aus ETFs (Exchange Traded Funds) und Indexfonds wird der Jahresdepotauszug jährlich zum Stichtag am 31.12. für jedes aktive Depot erstellt. Er enthält den kompletten Wertpapierbestand für den Handelstag am 31.12. Der Jahresdepotauszug ist nach Handelsdatum aufgebaut, das bedeutet, dass alle Transaktionen berücksichtigt sind, die bis zum Handelstag 31.12. getätigt wurden. Er wird vorab in der elektronischen Postbox zur Verfügung gestellt und von der Depotbank im Original per Post versendet.

Weitere Unterlagen (zum Beispiel Verträge) und Informationen von den jeweiligen Partnerbanken stellen wir Ihnen ebenfalls in Ihrer Postbox zur Verfügung.

Diese Informationen können jederzeit einfach und direkt im elektronischen Postfach angesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.

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Nein, es besteht keine Möglichkeit zur Eröffnung eines Kontos für Minderjährige bei WeltSparen. Dies gilt für alle unsere Anlageprodukte. Wir bitten um Ihr Verständnis.

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Nein, es besteht keine Möglichkeit zur Eröffnung eines Gemeinschaftskontos bei WeltSparen. Dies gilt für alle unsere Anlageprodukte. Wir bitten um Ihr Verständnis.

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Das Referenzkonto ist das Konto (üblicherweise Ihr Hausbankkonto), auf das Sie Auszahlungen von Ihrem WeltSpar-Konto veranlassen können. Um Ihre Sicherheit zu gewährleisten, benötigen wir für eine Änderung dieses Kontos einen schriftlichen Auftrag. Sie können Ihr Referenzkonto mit dem entsprechenden Formular unter „Verwaltung“ und „Formulare anzeigen“ schriftlich jederzeit bei uns ändern. Auch bei dem neuen Referenzkonto muss es sich um ein Konto bei einer in der Europäischen Union beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Bank handeln.

Schicken Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte als Anhang einer Nachricht aus Ihrem Onlinebanking oder alternativ auf dem Postweg an: WeltSparen, Postfach 13 02 07, 13601 Berlin.

Mehr zum Referenzkonto erfahren Sie hier.

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Für eine ausführliche Anleitung zum PostIdent-Verfahren folgen Sie bitte diesem Link: Schritt-für-Schritt-Anleitung und weitere Informationen


PostIdent ist ein kostenloses Verfahren, durch das Sie sich bei der Geldanlage über WeltSparen in einer Filiale der Deutsche Post AG identifizieren. Alternativ können Sie auch das bequemere Verfahren per VideoIdent nutzen. Österreichische Kunden nutzen ausschließlich das VideoIdent-Verfahren. Die Nutzung von PostIdent ist nicht möglich.

 

Warum muss ich mich identifizieren?

Die Überprüfung Ihrer Identität ist nach dem Geldwäschegesetz (GwG) für Finanzinstitute und andere regulierte Unternehmen wie WeltSparen notwendig, um Geldwäsche zu verhindern, aufzudecken und zu melden. Geldwäsche ist das kriminelle Vorgehen, um die Herkunft illegal erworbener Gelder zu verschleiern.

Schritt-für-Schritt-Anleitung und weitere Informationen >

 

Ausweisdokumente

Um das PostIdent-Verfahren durchzuführen, benötigen Sie abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, unterschiedliche persönliche Dokumente sowie einen PostIdent-Coupon. Den Coupon erhalten Sie automatisch nach der Registrierung in Ihrem WeltSpar-Konto. Wie Sie sich bei WeltSparen registrieren, erfahren Sie hier.

 

Dokumente bei deutscher Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsbürger benötigen zur Durchführung von PostIdent neben dem PostIdent-Coupon einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass.

Der Personalausweis oder Reisepass muss bei der Durchführung des PostIdent-Verfahrens noch mindestens 3 Monate gültig sein. Nutzen Sie einen Reisepass, benötigen Sie zusätzlich eine amtliche Meldebescheinigung oder eine Versorgerrechnung (zum Beispiel eine Stromrechnung), die Ihre Adresse beinhaltet. Mehr dazu erfahren Sie hier.

 

Dokumente bei EU-Staatsangehörigkeit (außer Deutschland)

Verfügen Sie über eine Staatsangehörigkeit innerhalb der Europäischen Union (EU), benötigen Sie zur Durchführung neben dem PostIdent-Coupon entweder eine nationale, dem deutschen Personalausweis entsprechende, gültige Identitätskarte oder einen gültigen, internationalen Reisepass

Die Identitätskarte oder der Reisepass muss bestimmte Anforderungen erfüllen.

 

Dokumente bei anderer Staatsangehörigkeit (außerhalb EU)

Verfügen Sie über eine Staatsangehörigkeit außerhalb der Europäischen Union (EU), benötigen Sie zur Durchführung neben dem PostIdent-Coupon einen gültigen internationalen Reisepass.

Der Reisepass muss bestimmte Anforderungen erfüllen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung und weitere Informationen > 

 

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Für eine ausführliche Anleitung zum VideoIdent-Verfahren folgen Sie bitte diesem Link: Schritt-für-Schritt-Anleitung und weitere Informationen


Das VideoIdent-Verfahren ist eine bequeme Alternative zum PostIdent-Verfahren, durch dass Sie sich ortsunabhängig und per Video bei WeltSparen identifizieren.
Wir bieten Ihnen VideoIdent zusammen mit unserem Dienstleistungspartner IDnow an. Je nach Verfügbarkeit der Mitarbeiter bei IDnow dauert das VideoIdent-Verfahren einige Minuten.
Sie können VideoIdent von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 24 Uhr durchführen.

 

Schritt-für-Schritt-Anleitung und weitere Informationen

 

VideoIdent-Varianten

Sie haben zwei Möglichkeiten, das VideoIdent-Verfahren zu nutzen. Für beide Varianten benötigen Sie eine stabile Internetverbindung und ein Mobiltelefon.

1. Per Smartphone oder Tablet mit integrierter Kamera
Für diese Variante nutzen Sie eine kostenlose App.

2. Per Computer oder Laptop und Webcam
Für diese Variante nutzen Sie einfach den Webbrowser.

 

Schritt-für-Schritt-Anleitung und weitere Informationen

 

Dokumente

Für das VideoIdent-Verfahren benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder einen deutschen oder österreichischen Reisepass.

Personalausweis
Ihr Personalausweis muss bei Durchführung des VideoIdent-Verfahrens noch mindestens 3 Monate gültig sein.

Reisepass
Um das VideoIdent-Verfahren mit einem Reisepass durchzuführen, benötigen wir für die Eröffnung des WeltSpar-Kontos einen Nachweis Ihrer Meldeadresse in Deutschland oder Österreich. Dieser Nachweis kann über eine amtliche Meldebescheinigung oder eine Versorgerrechnung, die Ihre Adresse beinhalten, erfolgen. Diese Dokumente werden nicht von IDnow entgegengenommen. Sie müssen diese direkt in Ihrem WeltSparen Onlinebanking einreichen.
Der Reisepass muss für das VideoIdent-Verfahren zudem noch mindestens 3 Monate gültig sein.

 

Schritt-für-Schritt-Anleitung und weitere Informationen

 

Weitere Informationen zu VideoIdent und zu IDnow finden Sie unter https://www.idnow.de. Generelle Unterstützung auch zu technischen Fragen erhalten Sie von IDnow telefonisch unter 089 2488 9280 oder via E-Mail unter support@mail.idnow.de.

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Nein. Der Vorteil von WeltSparen ist: mit nur einer Anmeldung profitieren Sie von allen Angeboten auf weltsparen.de. Sie brauchen nur einmal – nämlich zu Beginn – eine Identifizierung (PostIdent oder VideoIdent) durchlaufen und die Raisin Bank eröffnet daraufhin Ihr WeltSpar-Konto, das als Verrechnungskonto für alle Anlageprodukte unserer Partnerbanken dient. Nur für unsere deutschen Partnerbanken gilt eine Besonderheit: Hier darf aufgrund von Bestimmungen der deutschen Bankenregulierungsbehörde BaFin für eine Kontoeröffnung die Identifizierung nicht länger als 18 Monate zurückliegen.

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Alle allgemeinen Leistungen zum Produkt WeltSparen sind kostenlos – die entstehenden Kosten übernehmen wir für Sie. Dazu zählen die Eröffnung und Führung des WeltSpar-Kontos inklusive Identifizierungs-Verfahren (PostIdent oder VideoIdent), Auslandsüberweisungen, Saldenbestätigungen, Kontoauszüge und deutscher Kundenservice. Die Eröffnung und Führung der Tages- und Festgeldkonten bei unseren Partnerbanken sind in aller Regel ebenfalls kostenfrei. Eine Ausnahme bilden Umrechnungsgebühren, die bei Fremdwährungsfestgeldern anfallen können, diese werden jedoch in den Angebotsdetails und dem Produktinformationsblatt transparent ausgewiesen und kommuniziert.

Lediglich bei Investmentprodukten entstehen geringe Verwaltungsgebühren, die Sie jeweils dem dazugehörigen Leistungsverzeichnis entnehmen können.

Für zusätzliche und besonders aufwändige Leistungen können im Einzelfall Kosten anfallen. Details zu diesen Leistungen können Sie unserem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.

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Es gibt bei WeltSparen keine maximale Anzahl von Festgeldern pro Kunde. Sie können so viele Festgelder abschließen, wie Sie möchten. Begrenzungen zu Laufzeiten oder Währungen gibt es dabei nicht. Bitte beachten Sie aber, dass unsere Partnerbanken die maximale Summe der anzulegenden Gelder begrenzen (mit Blick auf die Einlagensicherungsgrenze).

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Ihre Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer können Sie bequem im Onlinebanking unter „Verwaltung“ -> „Kontaktdaten ändern“ aktualisieren. Alternativ können Sie unseren Kundenservice kontaktieren und diesen über die Änderung informieren. Um Ihre Erreichbarkeit zu gewährleisten, sind aktuelle Kontaktdaten im beiderseitigen Interesse.

Sollten Sie Ihre Adresse oder Ihren Namenszusatz ändern wollen, können Sie die Änderung selbstständig im Onlinebanking unter „Verwaltung“ -> „Kontaktdaten ändern“ vornehmen. Außerdem besteht die Möglichkeit eines schriftlichen Auftrages per Brief. Ihr schriftlicher Auftrag zur Änderung Ihrer Adresse oder Ihres Namenszusatzes wird anschließend von unserem Kundenservice bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass wir bei einer Änderung Ihrer Meldeadresse oder Ihres Namenszusatzes eine Kopie oder den Scan Ihres Ausweisdokuments benötigen, aus dem die Änderung hervorgeht.

Bei einer Änderung Ihrer Stammdaten (Vorname(n), Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht und Nationalität) bitten wir Sie, Kontakt mit unserem Kundenservice aufzunehmen, um ein erneutes Identifizierungs-Verfahren durchzuführen. Wir werden Sie dann über die nächsten Schritte informieren.

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Überzeugen Sie Freunde und Bekannte mit dem Programm „Kunden werben Kunden“ von unseren attraktiven Angeboten. Jeder WeltSparen-Kunde aus Deutschland kann Neukunden werben. Voraussetzung ist lediglich die erfolgreiche Registrierung und Durchführung des Identifizierungsverfahrens (PostIdent oder VideoIdent). Geworben werden können alle Personen, die zum Zeitpunkt der Empfehlung noch nicht bei WeltSparen registriert sind. Alle Details entnehmen Sie bitte unserer Kunden-werben-Kunden-Seite.

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Was bedeutet AWV-Meldepflicht?

Wer Überweisungen ins Ausland tätigt oder aus dem Ausland erhält, findet auf dem Kontoauszug den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten, Meldenummer Bundesbank: (0800) 1234-111“ (Nummer funktioniert nur aus dem deutschen Festnetz; weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft/auskuenfte-zum-meldewesen/auskuenfte-zum-meldewesen-611348).

Dabei handelt es sich um eine Meldepflicht, die über die zusammenfassende Meldung hinausgeht und statistischen Zwecken dient. Meldepflichtig sind aber nur Beträge von mehr als 12.500 €. Wenn es sich um mehrere Zahlungen einer Person unterhalb von jeweils 12.500 € handelt, sind diese ebenfalls von der Meldepflicht ausgenommen.

Für WeltSparen-Kunden gilt:

  • Bei allen Geldanlagen mit einer festgelegten Laufzeit oder Kündigungsfrist von bis zu 12 Monaten entfällt die Meldepflicht (§ 67 Abs. 2 AWV). Details zu vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten erhalten Sie im jeweiligen Produktinformationsblatt.
  • Bei allen anderen Produkten und Anlagebeträgen von mehr als 12.500 € sind Kunden grundsätzlich verpflichtet, ihrer Zahlungsmeldung gemäß der oben genannten Regelungen nachzukommen.
  • Weitere Fragen beantwortet die Meldenummer der Bundesbank unter der oben angegebenen Nummer.

 

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Wofür steht die Abkürzung AWV?

Die Abkürzung AWV steht für Außenwirtschaftsverordnung. Die Meldepflicht ist in §§ 67 ff. der AWV geregelt, um den Kapitalfluss ins und aus dem Ausland (Außenwirtschaftsverkehr) in einer Außenwirtschaftsstatistik zu erfassen. Diese Meldepflicht gilt auch für Zahlungen zur Anlage von Festgeldern im Ausland.

Was ist meldepflichtig?

Meldepflichtig sind Barzahlungen, Auslandszahlungen mittels Lastschrift, Schecks, Auslandsüberweisungen in Euro und in Fremdwährungen sowie Aufrechnungen und Verrechnungen.

Wer ist AWV-meldepflichtig?

Die Meldevorschrift gilt für natürliche und juristische Personen mit Aufenthalt, Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland (Inländer).

Bis wann und wie muss die Meldung erfolgt sein?

Die AWV gewährt eine Meldefrist bis zum 7. Kalendertag des Folgemonats, nachdem die Zahlung oder Überweisung erfolgt ist. Für Privatpersonen genügt eine eine formlose Meldung per Telefon (zum Beispiel: 0800 1234-111) oder per E-Mail (siehe Internetseite). Unternehmer sollten die Bundesbank ebenfalls telefonisch kontaktieren. Grundsätzlich muss zuerst eine Benutzerregistrierung bei der Bundesbank vorgenommen werden, um in der Außenwirtschaftsstatistik erfasst werden zu können (Allgemeines Meldeportal Statistik).

Bei welchen Ausnahmen darf ich auf die Meldung verzichten?

Wareneinfuhren und Ausfuhrerlöse unterliegen nicht der Meldevorschrift. Kredite und Einlagen mit einer Laufzeit von nicht mehr als 12 Monaten sind ebenfalls von der Meldepflicht ausgenommen. Wenn der Betrag die Grenze von 12.500 € oder Gegenwert in ausländischer Anlagewährung nicht übersteigt, können Sie die Meldung auf Ihrem Kontoauszug Ihres Kreditinstituts ignorieren.

Welche Strafen gibt es bei Missachtung der AWV-Meldepflicht?

Die Missachtung der Meldepflicht kann als Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von bis zu 30.000 € nach sich ziehen.

 

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WeltSparen ist eine führende Plattform für Geldanlagen. Mehr als 1.000.000 zufriedene Anlegerinnen und Anleger haben uns bereits Ihr Geld anvertraut und über 53,0 Milliarden Euro angelegt.

Aktuell finden Anlegende auf WeltSparen:

 

Alle Anlagen können mit der einmaligen Registrierung und Eröffnung eines WeltSpar-Kontos abgeschlossen und verwaltet werden.

Wie WeltSparen genau funktioniert, erfahren Sie hier.

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Hinter WeltSparen steht ein erfahrenes Team von Experten aus der Finanzbranche, die unter anderem für führende Banken in Deutschland, der Schweiz, Osteuropa und Asien gearbeitet haben.

 

Spareinlagen und ETF-Portfolios

WeltSparen wählt für Sie Partnerbanken aus, die ein solides Geschäftsmodell besitzen und daher langfristig attraktive Zinsen bieten können. Alle Partnerbanken sind Kreditinstitute aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum, deren Tagesgeld- und Festgeldangebote ihrer jeweiligen nationalen Einlagensicherung unterliegen.

Ihr persönliches und kostenloses Verrechnungskonto für Spareinlagen wie Tages- oder Festgeld sowie für die ETF-Portfolios der Vermögensverwaltung wird bei der Frankfurter Raisin Bank AG geführt.  Sie ist ein seit 1973 in Deutschland zugelassenes Kreditinstitut und bietet ihren Kundinnen und Kunden seit über 45 Jahren klassische Einlage- und Finanzierungsprodukte sowie alle banküblichen Dienstleistungen im Zahlungsverkehr und Geld- und Devisenhandel an.  Die Raisin Bank steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Konten bei der Raisin Bank unterliegen der gesetzlichen deutschen Einlagensicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB).

 

Altersvorsorge mit Raisin Pension

Die Raisin Pension GmbH ist ein zugelassener Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 der Gewerbeordnung (GewO).

Die Verwaltung Ihres Vermögens übernehmen die starken Finanz- und Versicherungspartner der Raisin Pension GmbH. Ihr Depot – wird bei der Sutor Bank geführt. Die Sutor Bank ist seit 100 Jahren ein erfahrener Vermögens­verwalter, der in Deutschland zugelassen ist und unter der Aufsicht der BaFin steht und Mitglied des EdB ist. Zudem arbeitet Raisin Pension mit der mylife Lebens­versicherung AG zusammen, einem fast 30 Jahre altem Versicherungsunternehmen, das ebenfalls unter der Aufsicht der BaFin steht und auf Abschluss- sowie laufende Provisionen verzichtet.

Das Produkt ETF Rürup wurde zudem von der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern zertifiziert und erfüllen damit alle gesetzlichen Vorgaben.

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Spareinlagen (Tagesgeld, Festgeld)

Bei der Vermittlung von Tages, Flex- und Festgeldern verdient WeltSparen (Raisin GmbH) über ein Gebührenmodell anteilig an den vermittelten Spareinlagen. Diese Provisionen bezahlt die entsprechende Partnerbank, nicht der Kunde.

Durch dieses Modell ermöglicht es WeltSparen der Raisin Bank, das Angebot der Dienstleistungen möglichst kostengünstig für Sie zu erbringen und deren Qualität ständig zu verbessern.

 

Vermögensverwaltung

Für die Vermögensverwaltung von WeltSparen belaufen sich die Gesamtkosten auf 0,46 % jährlich zuzüglich durchschnittlich 0,13 % Drittkosten für die ETFs und Indexfonds.

Es kommen keine weiteren Depot- oder Kontoführungsgebühren, Performancegebühren oder Orderkosten dazu. Auch im Fall von Ein- und Auszahlungen bei der Nutzung des Sparplans oder einer Auflösung Ihres Depots fallen keinerlei zusätzliche Kosten an.

 

Altersvorsorge mit Raisin Pension

Die Raisin Pension GmbH erhält für die Vermittlung von Verträgen keine Provisionen oder sonstige Zuwendungen oder Vorteile von der Sutor Bank oder der myLife Lebensversicherung. Sie ist aber als Dienstleister für die Sutor Bank und die myLife  Lebensversicherung tätig, insbesondere übernimmt sie während der gesamten Ansparphase die Kundenbetreuung. Für diese Dienstleistungen erhält die Raisin Pension GmbH laufende Vergütungen.

Für die Leistungen im ETF Rürup fallen Gebühren an, die sich aus einer Grundgebühr, einer Gebühr auf das Vertragsguthaben und Drittkosten auf Fondsebene zusammensetzen:

  • ETF Rürup: Grundgebühr von 36 € jährlich, Gebühr auf das Vertragsguthaben von 0,40 % p. a., Drittkosten für die ETFs abhängig des frei wählbaren Portfolios.
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Wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice: 030 770 191 291, kundenservice@weltsparen.de

Nein, denn WeltSparen und Raisin Pension fungieren lediglich als Finanzanlage- beziehungsweise Finanzanlage- und Versicherungsvermittler. Wir kennen weder Ihre individuelle Vermögenssituation noch die Ziele, die Sie mit der Geldanlage verfolgen. Daher bieten wir ausdrücklich keine Anlageberatung an und werden zu keinem Zeitpunkt Empfehlungen zu einzelnen Produkten oder Partnerbanken aussprechen.

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WeltSparen (Spareinlagen und Investmentprodukte)

Telefon

Der WeltSparen-Kundenservice steht Ihnen telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8:30 Uhr und 16:30 Uhr zur Verfügung:

  • unter der Telefonnummer +49 30 21 784 002
E-Mail

Sie können sich außerdem per E-Mail mit Fragen und Anregungen an uns wenden:

 

Per Post

Sie haben eine postalische Anfrage? Unsere Postanschrift lautet:

WeltSparen

Postfach 130207

13601 Berlin

 


Wir sind stolz darauf, dass die meisten unserer Kunden sehr zufrieden mit dem Service bei WeltSparen sind. Sollten Sie einmal nicht zufrieden sein, kontaktieren Sie uns bitte umgehend, damit wir schnell eine zufriedenstellende Lösung mit Ihnen finden können. Weitere Informationen zu unserem Beschwerdemanagement finden Sie hier.

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Alles zu den neuesten Produktangeboten, aktuellen Marktentwicklungen und attraktiven Konditionen unserer Partner sowie sonstigen spannenden Neuerungen bei WeltSparen erfahren Sie über unseren Newsletter.

Des Weiteren finden Sie alle aktuellen Informationen und Produktangebote auf unserer Website oder im WeltSparen Onlinebanking.

Gern informieren wir Sie auch auf einer unserer Veranstaltungen für Privatkunden persönlich über die Chancen und Möglichkeiten, mit WeltSparen in attraktive Angebote zu investieren. Unsere kommenden Veranstaltungen finden Sie hier.

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Spareinlagen (Tagesgeld, Festgeld)

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Altersvorsorge mit Raisin Pension

Die Raisin Pension GmbH erhält für die Vermittlung von Verträgen keine Provisionen oder sonstige Zuwendungen oder Vorteile von der Sutor Bank oder der myLife Lebensversicherung. Sie ist aber als Dienstleister für die Sutor Bank und die myLife  Lebensversicherung tätig, insbesondere übernimmt sie während der gesamten Ansparphase die Kundenbetreuung. Für diese Dienstleistungen erhält die Raisin Pension GmbH laufende Vergütungen.

Für die Leistungen im ETF Rürup fallen Gebühren an, die sich aus einer Grundgebühr, einer Gebühr auf das Vertragsguthaben und Drittkosten auf Fondsebene zusammensetzen:

  • ETF Rürup: Grundgebühr von 36 € jährlich, Gebühr auf das Vertragsguthaben von 0,40 % p. a., Drittkosten für die ETFs abhängig des frei wählbaren Portfolios.
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Die gesetzliche Grundlage für die Einlagensicherung in Deutschland ist das Einlagensicherungsgesetz, welches auf der EU-Richtlinie 2014/49/EU basiert. Durch die gesetzliche Einlagensicherung sind Angebote für Geschäftskunden im Bereich Fest- und Tagesgeld im Allgemeinen durch das Einlagensicherungssystem bis zu einem Betrag im Gegenwert von 100.000 EUR je Kunde und Bank bzw. der festgelegte Betrag in Fremdwährung bei Anlage in Fremdwährung gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt.

Über diesen Betrag hinaus erfolgt teilweise eine Absicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB).

Die zweistufige Einlagensicherung besteht somit aus der gesetzlichen Einlagensicherung und der privaten Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.

 

 

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Die gesetzliche Einlagensicherung für Ihr Fest- oder Tagesgeld bei unseren europäischen Partnerbanken gilt bis 100.000 EUR je Kunde und Bank. Sofern die Währung des Einlagensicherungsfonds eine Fremdwährung ist, erfolgt die Sicherung in Fremdwährung. Die Sicherungsgrenze kann dann vom aktuellen Wechselkurs abhängen. In ganz Europa sind die Mindestanforderungen an die nationalen Einlagensicherungen harmonisiert (Richtlinien 1994/19/EG und 2009/14/EG). Jüngst sind mit der Richtlinie 2014/49/EU weitere Maßnahmen beschlossen worden, die den Schutz der Anleger in der EU verbessern sollen. So wird die Auszahlungsfrist des Einlagensicherungsfonds kontinuierlich von 20 auf 7 Arbeitstage bis 2024 reduziert. Des Weiteren erhält jeder Kunde über WeltSparen einen Informationsbogen zur Einlagensicherung von der jeweiligen Bank, bei der eine Einlage erfolgt ist. Ebenfalls bis 2024 müssen die Finanzmittel im jeweiligen Einlagensicherungsfonds zudem mindestens 0,8 % der gedeckten Einlagen entsprechen. Seit Juli 2015 erfolgt die sukzessive Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU in allen Mitgliedsstaaten.

Einzelne unserer Partnerbanken sind über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus auch Mitglied in weiteren Sicherungsinstitutionen. Unsere deutschen Partnerbanken GRENKE Bank, GEFA und Hanseatic Bank sind beispielsweise Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. sowie zusätzlich des Prüfungsverbandes Deutscher Banken e.V. und wirken am Einlagensicherungsfonds mit. Generell gilt: alle Partnerbanken innerhalb der EU verfügen immer über eine Einlagensicherung und sichern bis zu 100.000 EUR pro Kunde und Bank bzw. der festgelegte Betrag in Fremdwährung bei Anlage in Fremdwährung. Details zur Einlagensicherung finden Sie in den jeweiligen Angebotsdetails und im Produktinformationsblatt.

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Um die maximale Sicherungsgrenze, die Ihnen durch die private Einlagensicherung des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. zur Verfügung gestellt wird zu erfahren, müssen Sie diese unter folgendem Link anfragen: https://einlagensicherungsfonds.de/abfrage-der-sicherungsgrenze/

Nach der Auswahl Ihrer gewünschten Bank und Angabe Ihrer Kontaktdaten, werden Ihnen die Informationen zugesandt. Die Absicherung durch den Bundesverband Deutscher Banken e.V. gilt zusätzlich zu der gesetzlichen Einlagensicherung von 100.000 EUR und stellt somit eine zweistufige Einlagensicherung dar.

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Die Anlage eines Fest- oder Tagesgeldes ist für einen Kunden mit geringen Risiken verbunden. Ein Kursrisiko besteht nicht, da Festgelder keinen Kursschwankungen ausgesetzt sind. Tagesgelder unterliegen im Gegensatz zu Festgeldern jedoch Zinsänderungsrisiken.

Wie bei Spareinlagen üblich, sind Festgelder über verschiedene Institutionen und Einlagensicherungsverbände vor einer möglichen Insolvenz eines Kreditinstitutes abgesichert. In Ländern der Europäischen Union besteht eine EU-weit regulierte, nationale Einlagensicherung pro Kunde und Institut bis zu 100.000 Euro bzw. dem Gegenwert in der jeweiligen Landeswährung.

Für Geschäftskunden besteht eine Begrenzung bis zu 100.000 Euro nicht. Diese Anlagebeträge über 100.000 Euro bzw. über der Sicherungsgrenze privater Einlagensicherungsverbände sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt.

Wenn die Anlagesumme die jeweils gültige Höchstgrenze der Einlagensicherung übersteigt, besteht für diese Differenz ein Ausfallrisiko, sofern die Partnerbank ausfällt.

Ferner besteht kein Geschäftsrisiko, da die Zinszahlung nicht wie bei einer Aktie an den Unternehmenserfolg geknüpft ist.

Politische Risiken, z.B. Beschränkungen der Zahlungsverkehrsfreiheit, bestehen innerhalb der Europäischen Union in der Regel nicht.

Solange das Fest- oder Tagesgeld in Euro abgeschlossen wird, bestehen keine Fremdwährungsrisiken.

Weitere Risiken können in unterschiedlichen Sprachen, Rechts- und Steuersystemen liegen.

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Eine Anlage in fremder Währung unterliegt einem Währungsrisiko, da der Wechselkurs zwischen einer fremden Währung und dem Euro naturgemäß schwanken kann. Die Höhe der Rückzahlung in Euro hängt demnach vom Wechselkurs zum Rückzahlungszeitpunkt ab: verliert der Euro während der Laufzeit gegenüber der Fremdwährung an Wert, kann es zu einem Währungsgewinn kommen. Andersherum kann es zu einem Währungsverlust kommen, sollte der Euro während der Laufzeit gegenüber der Fremdwährung an Wert gewinnen. Je nach Höhe des Währungsverlustes kann eine Situation entstehen, in der Sie auch unter Berücksichtigung des Zinsertrags am Ende der Laufzeit weniger ausgezahlt bekommen, als Sie ursprünglich angelegt haben.

Beispiel anhand einer Anlage in US-Dollar (Anlage im Dezember 2016, Rückzahlung im Dezember 2017): Bei einer Anlage von 100.000 EUR zu einem Zinssatz von 1,70 % wird nach einem Jahr inklusive Zinsen 101.700 EUR ausgezahlt. Bei einer Anlage von 100.000 EUR in USD zu einem Zinssatz von 1,70 % im gleichen Zeitraum, wäre ein Verlust von 11.398 EUR entstanden.

Berechnung: Zu Beginn der Anlage im Dezember 2016 betrug der Wechselkurs 1.0390. Eine Anlage von 100.000 EUR entsprachen nach Umrechnung 103.900 USD. Inklusive 1,7 % Zinsen beträgt die Anlage nach einem Jahr 105.666 USD. Der Währungskurs im Dezember 2017 beträgt 1.1926. Der verzinste Anlagebetrag in Höhe von 105.666 USD wird aufgrund des ungünstigeren Wechselkurses in 88.601.63 EUR gewechselt und ausgezahlt. Es ist bei der Anlage also zu einem Verlust von 11.398 EUR aufgrund des Währungsrisikos gekommen.

Bitte beachten Sie:  Der üblicherweise täglich veröffentlichte Wechselkurs im Devisenhandel (elektronischer Handel in fremder Währung) ist der von der Europäischen Zentralbank (EZB) festgelegte Mittelkurs. Der Mittelkurs ist ein institutioneller Wert, der in der Regel genau zwischen dem Geldkurs (Kauf von Fremdwährung) und dem Briefkurs (Verkauf von Fremdwährung) liegt und als Referenz für Währungsgeschäfte dient. Jede Bank stellt für Fremdwährungstransaktionen von Kunden auf der Basis der Mittelkurse eigene Abrechnungskurse, die abhängig von der Marktsituation mehr oder weniger deutlich von den amtlichen Kursen abweichen.

Auf den Wechselkurs wirken zusätzlich auch vielfältige andere Einflussfaktoren ein. Wirtschaftliche oder politische Instabilität in einzelnen Staaten kann dazu führen, dass Beschränkungen für die Konversion der eigenen Währung (z. B. Kurs oder Maximalbetrag zur Konversion) verhängt werden. Diese Beschränkungen können dazu führen, dass Sie Ihre Einlagen trotz Zahlungsfähigkeit der Partnerbank nicht oder nicht in vollem Umfang in EUR umtauschen können. Maßgeblich hierfür können beispielsweise Transferbeschränkungen oder sonstige Gesetzesänderungen sein. Sonstige Risiken wie z. B. ein Kursrisiko, Geschäftsrisiko oder Zinsänderungsrisiko bestehen jedoch nicht.

Bitte beachten Sie, dass WeltSparen zu keinem Zeitpunkt Empfehlungen zu einzelnen Währungen oder Wechselkursaussichten trifft. Details zu den Chancen und Risiken bei Festgeldanlagen in Fremdwährung können Sie den jeweiligen Produktinformationsblättern entnehmen.

Sollten Kursverluste eintreten, können Sie diese selbstverständlich steuermindernd in Ihrer persönlichen Steuererklärung angeben.

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Die Besteuerung von Zinseinkünften ist in den Mitgliedstaaten der EU weitgehend harmonisiert. Daher folgt die Besteuerung dem Grundsatz nach in der Höhe völlig analog zu einem Anlageprodukt in Deutschland.

Der einzige mögliche Unterschied ist, dass je nach Land eine Quellensteuer im Ausland einbehalten wird. Diese ist in Deutschland anrechenbar und wird bei der Angabe in Ihrer Einkommensteuererklärung automatisch berücksichtigt, sodass Sie auch in diesem Fall der Höhe nach völlig analog zur Anlage in Deutschland besteuert werden. In Einzelfällen ist hierfür ein kostenloser Nachweis über die steuerliche Ansässigkeit in Deutschland erforderlich. Alle Unterlagen und Details werden Ihnen vor Abschluss einer Anlage mitgeteilt.

Nach Fälligkeit bzw. Zinszahlungsterminen – mindestens jedoch ein Mal pro Kalenderjahr – erhalten Sie zudem alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise für Ihre Steuererklärung in Ihrer elektronischen Postbox.

Einen generellen Überblick über die steuerlichen Besonderheiten der verschiedenen europäischen Länder erhalten Privatkunden hier und Geschäftskunden hier.

Für Detailinformationen zur Besteuerung in Ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Bitte beachten Sie, dass Ihnen unser Kundenservice keine steuerliche Beratung anbieten kann. Wir bitten um Ihr Verständnis.

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Als Privatkunde benötigen Sie für Geldanlagen im Ausland weder einen Freistellungsauftrag, noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung, oder einen Antrag auf Kirchensteuerabzug, da wir in Deutschland keine Kapitalertragsteuer für Sie einbehalten und im Ausland andere Bestimmungen gelten.

Eine Ausnahme stellen die Festgeldangebote der deutschen Partnerbanken dar, dort können Sie einen Freistellungsauftrag stellen bzw. eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen. Den Freistellungsauftrag erhalten Sie bereits mit der Festgeldbestätigung in Ihrer Postbox. Die Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Bitte senden Sie diese Unterlagen an WeltSparen – wir leiten diese dann an unsere entsprechende deutsche Partnerbank weiter.

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Ja, Kursgewinne müssen genauso wie auch Zinseinkünfte in der Steuererklärung angegeben werden. Alle hierfür erforderlichen Unterlagen werden Ihnen zeitnah nach der Fälligkeit des Festgeldes bzw. nach Zinszahlung – bei Tagesgeld mindestens jedoch ein Mal pro Kalenderjahr – in Ihrem elektronischen Postfach zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass bei Fremdwährungen auch Kursverluste eintreten können (Wechselkursrisiken). Diese können Sie ggf. steuermindernd in Ihrer persönlichen Steuererklärung angeben.

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Ein Nachweis der jeweiligen Partnerbank, bei der Sie Ihr Festgeld abgeschlossen haben, wird Ihnen automatisch in Ihrer elektronischen Postbox zur Verfügung gestellt, d. h. er muss von Ihnen nicht beantragt werden. Sie können die Unterlagen jederzeit einfach und direkt in Ihrer Postbox ansehen, herunterladen und ausdrucken.

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Nein. Die Zinserträge fallen bei der jeweiligen Partnerbank an, bei der Ihr Anlageprodukt geführt wird. Sie bekommen am Ende der Laufzeit Unterlagen von der Partnerbank, aus denen alle notwendigen Angaben für Ihre Steuerklärung hervorgehen.

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Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich darauf verständigt, Sparer zu schützen. Aus diesem Grund wurden nach harmonisierten europäischen Vorgaben nationale Einlagensicherungssysteme geschaffen, um die Spareinlagen der Kunden zu sichern. Auch die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind (z. B. Norwegen) haben entsprechende Einlagensicherungssysteme eingerichtet.

Sollte es im Falle einer Krise dazu kommen, dass eine Bank Einlagen nicht oder nicht mehr fristgerecht zurückzahlen kann, springt das nationale Einlagensicherungssystem ein und übernimmt die Auszahlung. Geldanlagen inkl. angelaufene Zinsen sind bis zu 100.000 EUR je Kunde und Bank abgesichert. Sofern die Währung des Einlagensicherungsfonds eine Fremdwährung ist, erfolgt die Sicherung in Fremdwährung. Die Sicherungsgrenze kann dann vom aktuellen Wechselkurs abhängen. Die entsprechenden Informationen haben wir für Sie in dem jeweiligen Produktinformationsblatt zur Verfügung gestellt und zudem auf unserer Internetseite im Abschnitt Information – Einlagensicherung für Sie zusammengestellt.

Für Geschäftskunden besteht eine Begrenzung bis zu 100.000 EUR nicht. Geschäftskunden entscheiden selbst über die Höhe des Anlagebetrags.

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Die gesetzliche Einlagensicherung für Ihr Fest- oder Tagesgeld inkl. angelaufene Zinsen beträgt bei unseren europäischen Partnerbanken 100.000 EUR je Kunde und Bank bzw. der festgelegte Betrag in Fremdwährung bei Anlage in Fremdwährung. In ganz Europa sind die Mindestanforderungen an die nationalen Einlagensicherungen harmonisiert (Richtlinien 1994/19/EG und 2009/14/EG). Jüngst sind mit der Richtlinie 2014/49/EU weitere Maßnahmen beschlossen worden, die den Schutz der Anleger in der EU verbessern sollen. So wird die Auszahlungsfrist des Einlagensicherungsfonds kontinuierlich von 20 auf 7 Arbeitstage bis 2024 reduziert. Insgesamt kann der Vorgang jedoch einige Wochen länger dauern, da zunächst festgestellt werden muss, ob tatsächlich ein Fall für die Einlagensicherung vorliegt. Des Weiteren erhält jeder Kunde über WeltSparen einen Informationsbogen zur Einlagensicherung von der jeweiligen Bank, bei der eine Einlage erfolgt ist. Ebenfalls bis 2024 müssen die Finanzmittel im jeweiligen Einlagensicherungsfonds zudem mindestens 0,8 % der gedeckten Einlagen entsprechen. Seit Juli 2015 erfolgt die sukzessive Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU in allen Mitgliedsstaaten.

Einzelne unserer Partnerbanken sind über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus auch Mitglied in weiteren Sicherungsinstitutionen. Unsere deutschen Partnerbanken GRENKE Bank und Hanseatic Bank sind beispielsweise Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. sowie zusätzlich des Prüfungsverbandes Deutscher Banken e.V. und wirken am Einlagensicherungsfonds mit. Generell gilt: alle Partnerbanken innerhalb der EU verfügen immer über eine Einlagensicherung pro Kunde und Institut im Gegenwert von 100.000 EUR je Kunde und Bank bzw. der festgelegte Betrag in Fremdwährung bei Anlage in Fremdwährung. Details zur Einlagensicherung finden Sie in den jeweiligen Angebotsdetails und im Produktinformationsblatt.

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Für uns sind Transparenz und höchste Sicherheitsstandards oberstes Gebot. Aus diesem Grunde haben wir für Sie nur Partnerbanken ausgewählt, die ein solides Geschäftsmodell besitzen und daher langfristig attraktive Zinsen bieten können. Alle Partnerbanken sind Kreditinstitute aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum, deren Tagesgeld- und Festgeldangebote ihrer jeweiligen nationalen Einlagensicherung unterliegen. Zusätzlich veröffentlichen wir auf unserer Webseite und in Produktinformationsblättern ausführliche Informationen zu den Partnerbanken und deren Herkunftsländern.

Im Fall einer Entschädigungssituation unterstützen wir unsere Kunden selbstverständlich im Rahmen des rechtlich und praktisch Möglichen, z. B.

  • durch aktuelle Informationen zum Stand des Verfahrens, die wir beim Management der betroffenen Partnerbank sowie dem zuständigen Einlagensicherungssystem direkt einholen
  • bei der Kommunikation mit dem Einlagensicherungssystem im Zusammenhang mit der Abwicklung von Entschädigungszahlungen.
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Bei der Auswahl unserer Partnerbanken hat die Sicherheit Ihrer Anlage höchste Priorität. Aus diesem Grund kooperieren wir lediglich mit Partnerbanken, welche von einer nationalen Einlagensicherung nach EU-Richtlinien abgesichert sind (oder über eine nationale Einlagensicherung in vergleichbarer Höhe bei Fremdwährungen verfügen) und eine Vollbanklizenz ihres nationalen Regulators besitzen. Darüber hinaus sind alle unsere ausländischen Partnerbanken bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als grenzüberschreitend tätige Kreditinstitute registriert.

Unsere deutschen Partnerbanken unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie der Europäischen Zentralbank (EZB).

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Die genauen Anforderungen an eine Kontoeröffnung können sich von Partnerbank zu Partnerbank unterscheiden. Der Grund dafür sind unterschiedliche gesetzliche und regulatorische Bestimmungen im jeweiligen Land der Partnerbank. Die jeweiligen Anforderungen finden Sie auf den Produktseiten von WeltSparen und in den Produktinformationsblättern. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei allen Fragen im Rahmen der Kontoeröffnung.

Die entsprechenden Unterlagen werden Ihnen bei der Auswahl des Anlageprodukts bereits vorausgefüllt zur Verfügung gestellt. Erst nachdem wir die kompletten Unterlagen von Ihnen erhalten haben, kann die Partnerbank Ihr Konto eröffnen.

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Es kann unterschiedliche, zum Teil sehr spezielle Gründe geben, warum Zinsen unterschiedlich sind:

Andere Länder weisen zum Teil ein deutlich stärkeres Wirtschaftswachstum als Deutschland auf.

Banken in anderen Ländern können mit einer deutlich reduzierten Kostenbasis operieren (z. B. Löhne, Mieten) und erwirtschaften höhere Zinsen auf Kredite. Diese Vorteile können sie an Sie weitergeben.

Sparmärkte sind zudem zutiefst lokale Märkte. Während Deutsche Banken momentan meist recht unattraktive Zinssätze  anbieten, können in anderen Ländern viel höhere Zinserträge erwirtschaftet werden. Wir ermöglichen Ihnen einen Zugang zu diesen attraktiveren Zinsen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Zinsen über die Zeit ändern können und ein heutiger Zinsvergleich keine Indikation für Unterschiede bei zukünftigen Zinssätzen darstellt.

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Nein, die Verträge richten sich nach dem Recht des jeweiligen Landes unserer Partnerbanken. Die Vertragssprache ist Englisch; zudem erhalten alle Verträge eine deutsche Hilfsübersetzung, um eine größtmögliche Transparenz und Sicherheit zu schaffen. Die Verträge der Partnerbanken stimmen im Wesentlichen mit deutschen Einlagenverträgen überein, bei Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.

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Sowohl unsere Webseite als auch unser Onlinebanking bieten Ihnen umfassende Informationen zu unseren Partnerbanken und den angebotenen Produkten. Auf Basis dieser ausführlichen Informationen können Sie die einzelnen Partnerbanken und die Angebote miteinander vergleichen. Informationen zu unseren Partnerbanken finden Sie außerdem in den Produktinformationsblättern.

Da uns weder Ihre individuelle Vermögenssituation noch Ihre hinter der Festgeldeinlage stehenden Ziele bekannt sind, können und dürfen wir Ihnen keine Anlageberatung anbieten. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

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Grundsätzlich können Sie unsere Partnerbanken auch direkt kontaktieren. Da wir uns aber als Ihr erster Ansprechpartner verstehen, möchten wir Sie bitten, bei Fragen zuerst Kontakt mit unserem Kundenservice aufzunehmen. Bei Bedarf nehmen wir dann den Kontakt mit den Partnerbanken gerne für Sie auf.

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Ein Tagesgeld ist eine Anlagemöglichkeit auf Guthabenbasis, bei der Sie einen Betrag ohne festgelegte Laufzeit mit einem variablen Zinssatz anlegen und über diesen jederzeit verfügen können.

Anleger können täglich über das Guthaben verfügen und in der Regel jederzeit weitere Einzahlungen leisten. Somit bietet ein Tagesgeld die größtmögliche Flexibilität. Solange das Tagesgeld in Euro abgeschlossen wird, entfallen zudem Fremdwährungsrisiken. Zwar besteht nach wie vor ein Ausfallrisiko der Bank, dieses jedoch wird je nach gewählter Einlage durch die jeweilige nationale Einlagensicherung abgesichert.
Der bei einem Tagesgeld angegebene Zinssatz bezieht sich üblicherweise auf ein Jahr. Je nach Bank werden die Zinsen in unterschiedlichen Intervallen gutgeschrieben: monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich. Durch diese Intervalle macht sich zudem ein Zinseszins-Effekt bemerkbar. Erfolgt die Gutschrift erst mit der Kontoauflösung, entfällt der Zinseszins-Effekt.

Des Weiteren profitieren Sie von der Kostenfreiheit, denn WeltSparen berechnet weder für die Kontoeröffnung noch für die Kontoführung Gebühren. Außerdem übernehmen wir die Kosten für die Auslandsüberweisungen von Ihrem WeltSpar-Konto auf Ihr Tagesgeldkonto und zurück.

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Flexgeld ist ein flexibles Festgeld, also eine Mischung zwischen Festgeld und Tagesgeld. Flexgeld funktioniert so: Sie vereinbaren ähnlich wie bei einem Festgeldabschluss zu Beginn eine Laufzeit und einen Festzinssatz. Dieser ist meist höher als die üblichen Tagesgeldzinssätze, da Ihr Geld bei einem Festgeldkonto fix an die Laufzeit gebunden ist. Allerdings haben Sie bei diesem flexiblen Festgeld jederzeit die Möglichkeit, Ihre Anlage vorzeitig zu kündigen und somit vorzeitig über Ihr Geld zu verfügen.

Aber dies ist nicht der einzige Vorteil von Flexgeld. Bei vielen dieser Angebote müssen Sie selbst im Falle der vorzeitigen Verfügung nicht auf eine Verzinsung verzichten! Ihre Zinsen gehen dank des sogenannten Basiszins nicht ganz verloren, das angelegte Geld wird Ihnen mit den erzielten Zinsen ausbezahlt.

Bei Abschluss eines Flexgeldes haben Sie somit den Vorteil der hohen und fixen Verzinsung über die gesamte Laufzeit, können aber ähnlich wie bei Tagesgeld durch vorzeitige Kündigung und bei vorhandener Basisverzinsung auch flexibel und profitabel auf Ihr Erspartes zurückgreifen.

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Ein Festgeld (synonym: Termineinlage, Termingeld, Festgeldeinlage) ist eine Anlagemöglichkeit, bei der Sie einen festen Betrag einmalig mit einer festen Laufzeit zu einem im Voraus vereinbarten, festen Zinssatz, anlegen können. Die Kapitalrückzahlung sowie die Zinszahlung sind beim Festgeld zunächst vertraglich garantiert, da weder das Kapital noch die Zinsen einem Kurs- oder Zinsrisiko unterliegen. Solange das Festgeld in Euro abgeschlossen wird, entfallen zudem Fremdwährungsrisiken. Zwar besteht nach wie vor ein Ausfallrisiko der Bank, dieses jedoch wird je nach gewählter Einlage durch die jeweilige nationale Einlagensicherung abgesichert.

Üblicherweise können Sie vor Fälligkeit eines Festgeldes nicht über das Guthaben verfügen. Dies ist bei uns anders: WeltSparen bietet bei einigen Festgeldern eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit an, teilweise sogar mit Verzinsung auf Tagesgeldniveau (Basiszins) bis zum Zeitpunkt der Kündigung. Ausnahmen stellen unter anderem Festgelder in Fremdwährung dar.

Ein weiterer Vorteil ist die Zinssicherheit des Festgeldes, vor allem auch im Vergleich zum Tagesgeldkonto. Bei einem Tagesgeld gilt ein variabler Zinssatz. Bei einem Festgeld ist der vereinbarte Zinssatz für die gesamte Laufzeit gleichbleibend.

Des Weiteren profitieren Sie von der Kostenfreiheit. WeltSparen berechnet weder für die Kontoeröffnung noch für die Kontoführung Gebühren. Außerdem übernehmen wir die Kosten für die Auslandsüberweisungen von Ihrem WeltSpar-Konto auf Ihr Festgeldkonto und die Kosten für die Rücküberweisung bei Fälligkeit für Sie. Lediglich besondere Aufwände wie z. B. Währungsumrechnungen können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Hierzu verweisen wir im Einzelfall auf unser Preis- und Leistungsverzeichnis bzw. die Produktinformationsblätter der einzelnen Festgelder.

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Die Laufzeit Ihres gewählten Fest- oder Tagesgeldes beginnt, sobald uns alle erforderlichen Unterlagen von Ihnen vorliegen, die automatische Überweisung auf Ihr Anlagekonto erfolgt ist und die Partnerbank das Geld angelegt hat. Aufgrund der Unterlagen und ggf. deren Versand ins Ausland kann die Eröffnung der Anlage einige Tage in Anspruch nehmen. Sollten wir einen papierhaften Antrag an die Partnerbank weiterleiten, hinterlegen wir Ihnen einen Scan Ihres Originalantrags im Onlinebanking in Ihrer elektronische Postbox unter dem Reiter „Dokumente“ und schicken Ihnen eine Nachricht.

Im Onlinebanking unter „Meine Anlagen“ werden Sie über die erfolgreiche Eröffnung Ihres Fest- oder Tagesgeldes informiert. Ihre Bestätigung können Sie ebenfalls in Ihrer elektronischen Postbox im Reiter „Dokumente“ einsehen. Sobald wir Ihnen diese Dokumente in Ihre Postbox hinterlegt haben, erhalten Sie eine E-Mail, dass Sie Ihre Dokumente nun abrufen können.

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Die Höhe der Mindesteinlage ist je nach Partnerbank unterschiedlich. Die genauen Angaben finden Sie im jeweiligen Produktangebot.

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Je nach Ihrer getroffenen Wahl und dem Angebot unserer Partnerbanken wird die Währung Ihrer Anlage bestimmt. So können Sie sich zwischen Anlagen in Euro oder einer alternativen Währung (US-Dollar, Norwegische Kronen) entscheiden. Angebote in weiteren Fremdwährungen (z. B. Britische Pfund) sind in Planung.

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Die Zinsberechnung ist abhängig vom jeweils gewählten Fest- oder Tagesgeld. Details entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Produktinformationsblatt.

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Bei Festgeld ist die Verzinsung Ihres Guthabens für die vereinbarte Laufzeit garantiert. Die Wiederanlage Ihres Festgeldes bei Fälligkeit erfolgt zu dem dann gültigen Zinssatz. Diesen entnehmen Sie bitte den Produktinformationen.

Bei Tagesgeld ist der Zinssatz variabel und kann sich im Laufe der Zeit verändern. Die jeweils gültigen Konditionen sind für Sie in Ihrem WeltSparen Onlinebanking einsehbar.

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Die Zinsgutschrift kann sich von Anlage zu Anlage unterscheiden und erfolgt bei Festgeld entweder separat oder zusammen mit der Rückzahlung des Anlagebetrages bei Fälligkeit. Diese werden dann auf Ihrem WeltSpar-Konto gutgeschrieben. Je nach Anlagedauer und Produktmerkmalen werden ggf. Zinsen kapitalisiert (Zinseszinseffekt).

Bei einer Tagesgeldanlage hängt die Zinszahlung von der Produktgestaltung ab und kann je nachdem monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Zinsen abzüglich eventuell im Ausland anfallender Quellensteuern gutgeschrieben werden.

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Die unterschiedlichen Laufzeiten variieren abhängig vom Produkt und können sich von Partnerbank zu Partnerbank unterscheiden. Einzelheiten können Sie den jeweiligen Produktdetails bzw. Produktinformationsblättern entnehmen.

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Derzeit ist bei unseren Partnerbanken die Verlängerung komplett online und ohne weitere Unterlagen möglich. Falls eine Partnerbank mehrere Produkte anbietet, haben Sie zudem die Wahl zwischen einer Verlängerung des Gesamtbetrages mit derselben Laufzeit und den anderen Laufzeitprodukten, das heißt, Sie können in der Regel im Zeitraum zwischen 28 und 5 Kalendertagen vor Fälligkeit bequem online wechseln. Zudem können Sie in der Regel wählen, ob Sie die Zinsen wieder mit anlegen möchten oder eine Auszahlung auf Ihr Verrechnungskonto (WeltSpar-Konto) wünschen.

Loggen Sie sich dazu einfach in Ihr WeltSparen Onlinebanking ein, klicken Sie unter „Meine Anlagen“ auf den Button „Festgeld verlängern“ und bestätigen Sie den Auftrag mit Ihrer persönlichen PIN – fertig. Sie müssen keine neuen Dokumente ausdrucken oder unterschreiben. Selbstverständlich informieren wir Sie darüber auch rechtzeitig per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass der Button „Festgeld verlängern“ nur im beschriebenen Zeitraum zwischen 28 und 5 Kalendertagen vor Fälligkeit verfügbar ist.

Bei einigen Banken ist mittlerweile auch eine automatische Verlängerung möglich. Die bisher aufgelaufenen Zinsen (ggf. abzüglich Quellensteuern) werden dabei, sofern im Produktinformationsblatt nicht anders beschrieben, im Rahmen der Verlängerung zusammen mit dem ursprünglichen Anlagebetrag wieder angelegt. Die Verlängerung erfolgt zu den am Tag der Fälligkeit für die neue Laufzeit geltenden Konditionen. Dieser Zinssatz kann von dem aktuellen Zinssatz abweichen.

Bei einer ursprünglichen Laufzeit bis zu 12 Monaten wird Ihr Festgeld automatisch für dieselbe Laufzeit verlängert. Bei einer ursprünglichen Laufzeit über 12 Monate erfolgt die Verlängerung für weitere 12 Monate.

Selbstverständlich können die Verlängerung über die entsprechende Funktion jederzeit bis fünf Kalendertage vor Ablauf des Festgeldes unter „Meine Anlagen“ im WeltSparen Onlinebanking bequem deaktivieren. Dann wird Ihnen der Anlagebetrag inkl. Zinsen und ggf. abzüglich Quellensteuer (siehe Punkt 3) bei Fälligkeit automatisch auf Ihr WeltSpar-Konto bei der Raisin Bank AG zurücküberwiesen.

Eine Aufteilung in Teilbeträge oder unterschiedliche Laufzeiten ist im Rahmen der Verlängerung leider nicht vorgesehen. Sollten Sie dies wünschen, müssten Sie die Rückzahlung nach Fälligkeit abwarten und neue Aufträge zur Festgeldanlage über das WeltSparen Onlinebanking erteilen. Da es sich dann um neue Festgeldanträge handelt, funktioniert der Prozess wie bei der Erstanlage.

Bei Fälligkeit und Rücküberweisung Ihres Festgeldes erhalten Sie von unserer Partnerbank eine Kontoabrechnung in Ihrer elektronischen Postbox im Onlinebanking.

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Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich darauf verständigt, Sparer zu schützen. Aus diesem Grund wurden nach harmonisierten europäischen Vorgaben nationale Einlagensicherungssysteme geschaffen, um die Spareinlagen der Kunden zu sichern. Auch die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind (z. B. Norwegen) haben entsprechende Einlagensicherungssysteme eingerichtet.

Sollte es im Falle einer Krise dazu kommen, dass eine Bank Einlagen nicht oder nicht mehr fristgerecht zurückzahlen kann, springt das nationale Einlagensicherungssystem ein und übernimmt die Auszahlung. Geldanlagen inkl. angelaufene Zinsen sind bis zu 100.000 EUR je Kunde und Bank abgesichert. Sofern die Währung des Einlagensicherungsfonds eine Fremdwährung ist, erfolgt die Sicherung in Fremdwährung. Die Sicherungsgrenze kann dann vom aktuellen Wechselkurs abhängen. Die entsprechenden Informationen haben wir für Sie in dem jeweiligen Produktinformationsblatt zur Verfügung gestellt und zudem auf unserer Internetseite im Abschnitt Information – Einlagensicherung für Sie zusammengestellt.

Für Geschäftskunden besteht eine Begrenzung bis zu 100.000 EUR nicht. Geschäftskunden entscheiden selbst über die Höhe des Anlagebetrags.

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Die gesetzliche Einlagensicherung für Ihr Fest- oder Tagesgeld inkl. angelaufene Zinsen beträgt bei unseren europäischen Partnerbanken 100.000 EUR je Kunde und Bank bzw. der festgelegte Betrag in Fremdwährung bei Anlage in Fremdwährung. In ganz Europa sind die Mindestanforderungen an die nationalen Einlagensicherungen harmonisiert (Richtlinien 1994/19/EG und 2009/14/EG). Jüngst sind mit der Richtlinie 2014/49/EU weitere Maßnahmen beschlossen worden, die den Schutz der Anleger in der EU verbessern sollen. So wird die Auszahlungsfrist des Einlagensicherungsfonds kontinuierlich von 20 auf 7 Arbeitstage bis 2024 reduziert. Insgesamt kann der Vorgang jedoch einige Wochen länger dauern, da zunächst festgestellt werden muss, ob tatsächlich ein Fall für die Einlagensicherung vorliegt. Des Weiteren erhält jeder Kunde über WeltSparen einen Informationsbogen zur Einlagensicherung von der jeweiligen Bank, bei der eine Einlage erfolgt ist. Ebenfalls bis 2024 müssen die Finanzmittel im jeweiligen Einlagensicherungsfonds zudem mindestens 0,8 % der gedeckten Einlagen entsprechen. Seit Juli 2015 erfolgt die sukzessive Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU in allen Mitgliedsstaaten.

Einzelne unserer Partnerbanken sind über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus auch Mitglied in weiteren Sicherungsinstitutionen. Unsere deutschen Partnerbanken GRENKE Bank und Hanseatic Bank sind beispielsweise Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. sowie zusätzlich des Prüfungsverbandes Deutscher Banken e.V. und wirken am Einlagensicherungsfonds mit. Generell gilt: alle Partnerbanken innerhalb der EU verfügen immer über eine Einlagensicherung pro Kunde und Institut im Gegenwert von 100.000 EUR je Kunde und Bank bzw. der festgelegte Betrag in Fremdwährung bei Anlage in Fremdwährung. Details zur Einlagensicherung finden Sie in den jeweiligen Angebotsdetails und im Produktinformationsblatt.

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Die Besteuerung von Zinseinkünften ist in den Mitgliedstaaten der EU weitgehend harmonisiert. Daher folgt die Besteuerung dem Grundsatz nach in der Höhe völlig analog zu einem Anlageprodukt in Deutschland.

Der einzige mögliche Unterschied ist, dass je nach Land eine Quellensteuer im Ausland einbehalten wird. Diese ist in Deutschland anrechenbar und wird bei der Angabe in Ihrer Einkommensteuererklärung automatisch berücksichtigt, sodass Sie auch in diesem Fall der Höhe nach völlig analog zur Anlage in Deutschland besteuert werden. In Einzelfällen ist hierfür ein kostenloser Nachweis über die steuerliche Ansässigkeit in Deutschland erforderlich. Alle Unterlagen und Details werden Ihnen vor Abschluss einer Anlage mitgeteilt.

Nach Fälligkeit bzw. Zinszahlungsterminen – mindestens jedoch ein Mal pro Kalenderjahr – erhalten Sie zudem alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise für Ihre Steuererklärung in Ihrer elektronischen Postbox.

Einen generellen Überblick über die steuerlichen Besonderheiten der verschiedenen europäischen Länder erhalten Privatkunden hier und Geschäftskunden hier.

Für Detailinformationen zur Besteuerung in Ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Bitte beachten Sie, dass Ihnen unser Kundenservice keine steuerliche Beratung anbieten kann. Wir bitten um Ihr Verständnis.

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Als Privatkunde benötigen Sie für Geldanlagen im Ausland weder einen Freistellungsauftrag, noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung, oder einen Antrag auf Kirchensteuerabzug, da wir in Deutschland keine Kapitalertragsteuer für Sie einbehalten und im Ausland andere Bestimmungen gelten.

Eine Ausnahme stellen die Festgeldangebote der deutschen Partnerbanken dar, dort können Sie einen Freistellungsauftrag stellen bzw. eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen. Den Freistellungsauftrag erhalten Sie bereits mit der Festgeldbestätigung in Ihrer Postbox. Die Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Bitte senden Sie diese Unterlagen an WeltSparen – wir leiten diese dann an unsere entsprechende deutsche Partnerbank weiter.

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Ja, Kursgewinne müssen genauso wie auch Zinseinkünfte in der Steuererklärung angegeben werden. Alle hierfür erforderlichen Unterlagen werden Ihnen zeitnah nach der Fälligkeit des Festgeldes bzw. nach Zinszahlung – bei Tagesgeld mindestens jedoch ein Mal pro Kalenderjahr – in Ihrem elektronischen Postfach zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass bei Fremdwährungen auch Kursverluste eintreten können (Wechselkursrisiken). Diese können Sie ggf. steuermindernd in Ihrer persönlichen Steuererklärung angeben.

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Ein Nachweis der jeweiligen Partnerbank, bei der Sie Ihr Festgeld abgeschlossen haben, wird Ihnen automatisch in Ihrer elektronischen Postbox zur Verfügung gestellt, d. h. er muss von Ihnen nicht beantragt werden. Sie können die Unterlagen jederzeit einfach und direkt in Ihrer Postbox ansehen, herunterladen und ausdrucken.

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Nein. Die Zinserträge fallen bei der jeweiligen Partnerbank an, bei der Ihr Anlageprodukt geführt wird. Sie bekommen am Ende der Laufzeit Unterlagen von der Partnerbank, aus denen alle notwendigen Angaben für Ihre Steuerklärung hervorgehen.

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